mediaTest digital UG (haftungsbeschränkt)
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Urheberrecht
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Das Testsiegel von mediaTest digital darf nur mit einer gültigen Lizenz verwendet werden.
Ohne diese Lizensierung ist die Nutzung rechtswidrig.
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Rechtlicher Hinweis zum Testverfahren und Rating
Alle Tests werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. mediaTest digital übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit der erhobenen Daten und veröffentlicht diese ohne Gewähr.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Trusted App Directory)
1. Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen der mTd – mediaTest digital (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung von Daten und Informationen (nachfolgend: Daten) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer) vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt.
2. Gegenstand der Nutzung und Qualitätsmaßstab
2.1 Der Lizenzgeber verfügt über eine Datenbank mit Testberichten und Informationen über mobile Anwendungen (Apps). Jede Nutzung der Datenbank oder einzelner Datensätze durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig.
2.2 Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Datenbestand in der Datenbank laufenden Änderungen aus dem Testbetrieb des Lizenzgebers unterliegt. Die Bearbeitung des Datenportfolios durch den Lizenzgeber, sowie die Nutzung desselben durch den Lizenznehmer Dritten erfolgt auf Basis gegenseitigen Vertrauens.
2.3 Der Lizenzgeber garantiert hinsichtlich der Qualität der gelieferten Datensätzen lediglich die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere die Sicherheitsüberprüfung der getesteten Anwendungen erfüllt einen hohen und allgemein anerkannten Standard (vgl. Anlage I).
2.4 Hinsichtlich der einzelnen Testberichte garantiert der Lizenzgeber die ordnungsgemäße Durchführung des Testverfahrens sowie eine Bewertung anhand der formalen Testkriterien. Der Lizenznehmer hat jederzeit das Recht, die aktuellen Testkriterien beim Lizenzgeber zu erfragen und sich über den Umfang der Sicherheitsprüfung zu informieren.
3. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
3.1 Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.
3.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Laufzeit der Vereinbarung ein Jahr und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt beispielsweise vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien trotz Abmahnung ihren vertraglichen Verpflichtungen wiederholt nicht nachkommt, z.B. anhaltender Zahlungsverzug, oder grob fahrlässig entgegen den Bestimmungen des Vertrages handelt, z.B. unrechtmäßige Unterlizenzierung.
3.4 Jede Kündigung unterliegt der Schriftform und hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
4. Datenübermittlung und Datenbankzugriff
4.1. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die vertraglich zugesicherten Daten und Datensätze in der vereinbarten Form zur Verfügung, beispielsweise im Wege der elektronischen Datenübermittlung oder durch einen Online-Zugriff auf die Datenbank.
4.2. Sämtliche materiellen und immateriellen Eigentumsrechte an den Daten, Datensätzen sowie der Datenbank verbleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erwirbt mit Bezahlung der Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht im nachstehenden Umfang.
4.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Datenübermittlung sowie den Datenbankzugriff nach Vertragsschluss unmittelbar zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Datenlieferungen oder –übermittlungen sowie sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen in geeigneter Form zu rügen.
4.4 Nach Kündigung dieser Vereinbarung hat der Lizenznehmer sämtliche bei ihm vorhandene Daten des Lizenzgebers zu löschen und/oder zu vernichten. Dies gilt auch für weiterverarbeitete und veredelte Daten.
5. Nutzungsrechte
5.1. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Regelungen in Ziffer 7.1. nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Daten im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählt auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers und die Vervielfältigung und Verarbeitung zum internen Gebrauch.
5.2. Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.
5.3 Der Lizenzgeber erhält mit Vertragsschluss bzw. Annahme eines ordentlichen Angebots das Recht, den Lizenznehmer als Referenzkunden auf seiner Website und in seinen Vermarktungsmaterialien zu nennen.
6. Bearbeitung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung
6.1. Der Lizenznehmer darf die Daten bearbeiten, verändern und mit weiteren Daten und Informationen kombinieren, sofern er hierbei nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
6.2. Der Lizenznehmer darf die Daten in Form von Rasterdaten im unternehmenseigenen Intranet veröffentlichen und öffentlich zugänglich machen, wenn der Zugang zum Intranet auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lizenznehmers beschränkt ist. Eine Weiterveräußerung der Daten, auch in veredelter Form, ist ausdrücklich nicht gestattet.
6.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung, Verbreitung oder Präsentation der Daten einen deutlich sichtbaren Urheberrechtsvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist: © mediaTest digital.
7. Beauftragung eines Dritten
7.1. Die Weitergabe von Daten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dieses zur internen Nutzung und Weiterverarbeitung der Daten erforderlich ist.
7.2. Im Fall der Weitergabe von Daten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall sonstigen Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien und sonstigen Vervielfältigungsstücke zu löschen.
8. Entgelte/Gebühren
8.1. Die Bereitstellung und Nutzung der Daten ist kostenpflichtig. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Im Zweifelsfall gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Lizenzgebers.
8.2. Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1. Der Lizenzgeber stellt die Daten mit der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Fehlerfreiheit, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie deren dauerhafte Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber trägt keine Gewähr dafür, dass die Daten für die vom Lizenznehmer beabsichtigten Anwendungen geeignet sind.
9.2 Für Sach- und Vermögensschäden, die durch die Nutzung der Daten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
9.3. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.
10. Verschwiegenheit
10.1. Die Parteien verpflichten sich, über den Geschäftsinhalt und über ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen anderen Partei auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Schweigen zu bewahren und diese weder zu verwerten noch anderen Personen mitzuteilen.
10.2. Dies gilt neben betrieblichen Unternehmensabläufen insbesondere für alle Informationen bezüglich des Testverfahrens des Lizenzgebers sowie sonstige Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erkennbar sind.
11 Schlussbestimmungen
11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser Bedingungen nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.
11.2. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten und Dienste Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nutzungsvereinbarung
Vorbemerkung
mTd führt verschiedene Qualitäts- und Sicherheitstest bei digitalen Anwendungen für unter- schiedliche technische Plattformen durch und veröffentlicht die Testergebnisse in eigenen Medien oder Partner-Medien, sowohl im Internet als Print-Medien oder im Rundfunk. Auf verschiedenen Homepages (z.B. www. apptesting.de) r- mationen und Dienstleistungen sowie Testergebnisse bereitgestellt.
Infolge der anerkannten Kompetenz von mTd auf dem Gebiet des Testens von digitalen An- wendungen auf deren Qualität und Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit, der Datensicher- heit und/oder Verbraucherfreundlichkeit haben insbesondere die auf der Grundlage von vor- definierten und transparenten Bewertungskriterien vergebenen Qualitäts- und Sicherheits- siegeln durch mTd .
Entwicklern und Anbietern getesteter Anwendungen gestattet mTd unter den nachfolgenden Bedingungen die Verwendung des jeweils vergebenen Testsiegels zur Vermarktung unter Bezugnahme auf das jeweilige Testergebnis. Das Siegel kann hierzu sowohl in die Anwen- dung integriert werden, als auch im Umfeld der Vermarktung der Anwendung genutzt wer- den, und zwar unabhängig von der jeweiligen Vermarktungsart.
mTd intendiert eine transparente und neutrale Information der Verbraucher. Grundsätzlich soll ein aufgeschlossenes und aufgeklärtes Bewusstsein der Verbraucher hinsichtlich der konkreten Kaufentscheidung für digitale Anwendungen gefördert werden. Sollte eine Wer- bung mit bestimmten Testergebnissen mit diesem Ziel nicht in Einklang stehen, ist die Ver- wendung des mTd-Siegel
oß der folgenden Nutzungsbedingungen vorliegt. mTd untersagt insbe- sondere die Nutzung des Siegels zu einer unlauteren Bewerbung von Anwendungen, da eine hierdurch hervorgerufene unwahre oder verzerrte Darstellung der Anwendung oder dessen Stellung im Vergleich zu anderen Anwendungen dem Verbraucher keine Orientie- rungshilfe bietet.
Insbesondere ist die Vermarktung von Testergebnissen und Siegeln nur unter den folgenden Bedingungen gestattet:
I. Gegenstand der Vereinbarung
1) mTd-Siegel
mTd bietet folgende Siegel an:
mTd stellt dem Nutzer die mTd-Siegel druckfähig als JPG- und PNG-Datei zur Verfügung.
Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweils die Anwendung betreffende Siegel grundsätzlich nur in der übersandten Form zu benutzen. Eine Bearbeitung oder Veränderung des jeweiligen Siegels ist nicht erlaubt. Weitere zugunsten von mTd registrierte Marken sind nicht Bestand- teil dieser Vereinbarung.
2) Angaben zur getesteten Anwendung
Durch den Vertrag wird dem Nutzer erlaubt, das mTd-Siegel für die Vermarktung der im Folgenden festgelegten Anwendung zu verwenden (diese Angaben werden von mTd eingefügt und ggf. ergänzt).
| a) getestete Anwendung: | Name der Anwendung |
| b) Entwickler/Anbieter: | Name des Entwicklers/Anbieters |
| c) Versionsnummer: | Bei Test Flatrate nicht notwendig |
| d) weitere Angaben zum Produkt: | |
| e) Datum der Testveröffentlichung: |
Schließt der Nutzer eine unbefristete Nutzungsvereinbarung mit mTd, so erwirbt er eine laufende Lizenz, jeweils für die aktuellste Version der o.g. Anwendung. In diesem Fall entfällt die Angabe einer Versionsnummer auf dem Siegel.
Der Nutzer ist verpflichtet mTd darüber zu informieren, sobald eine neue Version der An- wendung veröffentlicht werden soll.
II. Umfang der Siegelnutzung
Die Erlaubnis zur Nutzung des mTd-Siegels bezieht sich ausschließlich auf die testidentische Version der Anwendung. Die Nutzung des Siegels darf ausschließlich im Zusammenhang mit der Anwendung sowie dem konkreten Testbericht oder dem Zertifikat erfolgen.
1) Testidentität
Testidentisch ist die Anwendung nur dann, wenn sie mit der getesteten Version hinsichtlich der im T v , Funktionalitäten, graphischen Darstellungen und sonstigen M.
2) Updates der getesteten Anwendung
Grundsätzlich bezieht sich das mTd-Siegel auf die getestete Version der Anwendung. Aus- nahmsweise darf der Nutzer das Siegel auch für solche Versionen der Anwendung nutzen, die im Rahmen von Updates unwesentlich geändert wurden. Eine Änderung ist dann unwe- sentlich, wenn sie die für die Beurteilung der getesteten Anwendung wesentlichen Beschrei- bungen, Funktionalitäten, graphischen Darstellungen und sonstigen Merkmalen nicht berüh- ren (vgl. Anlage I). Im Zweifel muss der Nutzer eine Stellungnahme von mTd einholen. mTd behält sich vor, ein Testergebnis zu widerrufen und eine Nutzung des Siegels zu untersagen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die ein Testergebnis negativ beeinflusst hät- ten.
3) Anwendungsbezogenheit
Das mTd-Siegel darf nicht isoliert, sondern ausschließlich mit Bezug auf die getestete An- wendung verwendet werden und darf nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der testiden- tischen Anwendung genutzt werden.
4) Ausgeschlossene Nutzungen
Sammelhinweise auf Testergebnisse von Anwendungen im Zusammenhang mit anderen Anwendungen unter Verwendung des mTd-Siegels sind nicht gestattet. Auch die Verwendung des mTd-Siegels in derart engem räumlichem Zusammenhang mit nicht getesteten Anwendungen, die den Eindruck erweckt, es bestehe eine Verbindung mit den Anwendungen, ist nicht gestattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nutzer für jede neu getestete Anwendung eine neue separate Nutzungsvereinbarung abschließen muss. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dieselbe Anwendung auf unterschiedlichen technischen Plattformen und Betriebssystemen getestet wurde.
III. Siegel-Darstellung
1) Unveränderte Nutzung
1) Der Nutzer ist verpflichtet, das Siegel in der übersandten Form zu nutzen. Dem Nutzer ist nicht gestattet, das ihm von mTd zur Verfügung gestellte Siegel zu verändern. Dies gilt insbesondere auch für die Farbgestaltung. Falls im Einzelfall die farbige Darstellung des Siegels aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist die im Siegel verwendete Farbe “Rot”, „Grün“ oder „Gelb“ durch “Schwarz” zu ersetzen.
2) Es ist dem Nutzer lediglich gestattet, eine proportionale Vergrößerung oder Verkleinerung des Siegels vorzunehmen, solange die Schrift eine Größe von 9 Pt. nicht unterschreitet.
3) Den einzufügenden Text über das Testergebnis sowie Form, Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der Werbung in Verbindung mit dem mTd-Siegel hat der Nutzer selbst zu erstellen und zu verantworten. mTd berät Nutzer nicht in Fragen der Zulässigkeit der Werbung, insbesondere nicht im Hinblick auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
IV. Darstellung der Testergebnisse
1) Jede Verwendung der Testurteile in der Werbung des Nutzers ist so zu gestalten, dass beim Verbraucher keine falschen Vorstellungen über die von dem Testurteil vorgenommene qualitative Beurteilung der beworbenen Anwendung geweckt werden, was insbesondere dadurch sicher zu stellen ist, dass
2) Der Nutzer ist verpflichtet, die Testwerbung mit dem mTd-Siegel derart zu gestalten, dass diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und insbesondere keine irreführende Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt.
3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei Verwendung des Siegels im Internet mit einer von mTd zur Verfügung gestellten Verlinkung auf den online zur Verfügung gestellten Testbericht bzw. Zertifikat zu verweisen.
V. Einräumung von Nutzungsrechten
Das Recht zur Nutzung des mTd-Siegels für getestete Anwendungen wird von mTd gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr eingeräumt. Vor der Nutzung des mTd-Siegels muss der Bestellvorgang abgeschlossen sein, wozu auch die Zahlung der Gebühr sowie der Abschluss des vorliegenden Vertrages zählen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührentabelle und ist in der Auftragsbestätigung zu beziffern.
VI. Berechtigung zur Nutzung
1) Unter den vorliegenden Bedingungen ist der Nutzer berechtigt, das mTd-Siegel selbst zu nutzen sowie Dritten die Verwendung des mTd-Siegels zur Bewerbung der getesteten Anwendung zu gestatten. Der Nutzer verpflichtet sich, Dritten die Rechte zur Benutzung des mTd-Siegels nur zu solchen Bedingungen einzuräumen, die den Bedingungen dieses Vertrages entsprechen.
2) Der Nutzer ist verpflichtet, die Pflichten aus diesem Vertrag auch Dritten aufzuerlegen, soweit er sich ihrer beim Vertrieb und / oder der Bewerbung seiner Anwendung bedient und steht für deren Erfüllung ebenso wie für die eigene ein.
VII. Vertragsverletzung
1) Der Nutzer verpflichtet sich zu prüfen, ob der Verwendung des Siegels gesetzliche Bestimmungen oder Beschränkungen (wie z.B das UWG) entgegenstehen und stellt und hält mTd von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
2) Der Nutzer ist verpflichtet, für jeden Verstoß gegen diesen Vertrag und für jede Nutzung des mTd-Siegels entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages eine Vertaragsstrafe zu zahlen, welche für jeden Fall der Zuwiderhandlung 5.001,00 € (EURO fünftausendundeins) beträgt. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig und an mTd zu zahlen.
3) Die Kündigungsrechte von mTd bleiben hiervon unberührt. mTd behält sich vor, Unterlassungs- und weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
VIII. Dauer der Nutzung / Beendigung
1) Die Nutzung ist grundsätzlich gestattet für 12 Monate ab Ausstellung der TrustedApp-Lizenz und verlängert sich automatisch kostenpflichtig um weitere 12 Monate soweit keine Kündigung binnen drei Monaten vor Ablauf der Lizenz erfolgt. Die Nutzung ist darüber hinaus gestattet, soweit der Nutzer die mit dem mTd-Siegel versehene Anwendung in nach diesen Bedingungen zulässiger Weise in den Verkehr gebracht hat, wobei der Siegelnutzer für die Testidentität der Anwendung einzustehen hat.
2) Das Inverkehrbringen des Siegels durch den Nutzer ist nicht mehr gestattet, sobald
3) Bei Verstoß gegen die vorstehenden Beschränkungen der Nutzung kann mTd diese mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung widerrufen, wobei Übermittlung durch Telefax oder E-Mail der Schriftform genügt. In diesem Fall hat der Nutzer die ihm zur Verfügung gestellte Datei und / oder deren elektronischen Vervielfältigungen unverzüglich zu löschen und ebenso deren verkörperte Formen des Siegels, soweit sie sich noch in seinem Besitz befinden, unverzüglich an mTd herauszugeben oder auf deren Verlangen unverzüglich auf eigene Kosten zu vernichten. Entsprechendes gilt, soweit der Nutzer Dateien oder Vervielfältigungsstücke Dritten in Ausübung dieses Vertrages überlassen hat oder die mündliche oder audiovisuelle Benutzung der Marke auf Datenträgern gespeichert worden ist.
IX. Gewährleistung/Haftung
1) mTd haftet für die von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
2) mTd gewährleistet in Bezug auf die Siegel, dass die getesteten Anwendungen das standardisierte Testverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben und der zuständige Tester das Testergebnis wie in dem Siegel niedergelegt dokumentiert hat. Eine hierüber hinaus gehende Gewährleistung kann mTd nicht übernehmen. Insbesondere kann mTd nicht garantieren, dass im Rahmen des Testverfahrens versteckte technische Mängel vollständig offengelegt werden können. Insofern stellt das Testergebnis sowie das dokumentierende Siegel eine subjektive Meinungsäußerung des Testers dar.
3) mTd schließt darüber hinaus eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen, Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den Gesamtbetrag, den der Kunde während der Laufzeit für die Nutzung des mTd-Siegels zu zahlen hat, und auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5) Alle durch mTd gegebenen technischen Auskünfte oder erbrachten Beratungsleistungen, welche nicht zu dem von mTd geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgen daher unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
X. Rechtswahl, Gerichtsstand
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Hannover.
XI. Allgemeine Bestimmungen
1) Dieser Vertrag – einschließlich der beigefügten Anlagen – beinhaltet sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Dieser Vertrag ersetzt und hebt mit Vertragsbeginn alle etwaigen früheren oder mündlichen Vereinbarungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand auf. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
3) Privatpersonen ist die Nutzung des mTd-Siegels untersagt.
4) Die Parteien sind sich des Risikos bewusst, dass sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien als unwirksam oder nichtig erweisen könnten. Auch in einem solchen Fall wollen die Parteien jeden Zweifel über die Wirksamkeit dieses Vertrages ausschließen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollte der Vertrag Regelungslücken enthalten, soll der Vertrag abweichend von § 139 BGB daher nicht nur im Zweifel, sondern stets wirksam bleiben. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.
Trusted App, Prüfkriterien
1 Das „Trusted App“-Zertifikat
mediaTest digital bescheinigt mit dem „Trusted App“-Zertifikat die vertrauenswürdige Einhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien u.a. in Bezug auf den erlaubten und unerlaubten Datenaustausch der App mit externen Servern. Das Trusted-App-Logo erhalten Smartphone-Apps, die vertrauensvoll mit sensiblen Nutzerdaten umgehen und bedenkenlos für Bezahlvorgänge, sonstige Transaktionen und unternehmenskritische Daten genutzt werden können.
1.1 Kernaussage
Erlangt eine Applikation den Trusted-App-Status, so kann der Anwender davon ausgehen, dass sie ausschließlich die Daten erhebt, die für die Kernfunktionalität absolut notwendig sind. Ferner wird bescheinigt, dass diese Daten ausschließlich verschlüsselt an Institutionen gesendet werden, die diese Daten verarbeiten müssen.
1.2 Anwendungsgebiete
Das Siegel wird sowohl für App-Entwickler und Auftraggeber als auch Unternehmen angeboten, die Dritt-Apps in gesicherten Umgebungen einsetzen wollen.
Für Entwickler und Auftraggeber ist der Test als objektive Bewertung zwecks Produktverbesserung sowie als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem Kunden sinnvoll.
2 Prüfung
2.1 Kriterien
Das Trusted App Zertifikat bestätigt die transparente Einhaltung folgender Datenschutz- und Datensicherheitsstandards:
2.2 Technischer Vorgang
◦ Überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
◦ Anwahl aller Menüpunkte der App.
◦ Anlegen von User-Accounts.
◦ Artikelkauf
◦ Senden von Dateien aus der App heraus.
◦ Empfangen und Speichern von Inhalten.
◦ Weitere Optionen je nach Applikation.
◦ Überprüfung der Zugriffsrechte während des Tests.
◦ Abgleich der entstandenen Zugriffsrechte mit den Angegebenen.
◦ Überprüfung der gesendeten Daten (Was, Wohin, Wie)?
◦ Überprüfung der übermittelten Daten innerhalb des Quellcodes.
◦ Auswertung dieser Daten – ist der Versand oder die Erhebung notwendig für die Funktionalität der App? Wurde die Kommunikation verschlüsselt?
◦ Protokollierung der entstandenen Verbindungen (IP, Unternehmen, whois).
◦ Auswertung der entstandenen Verbindungen (An wen, was, berechtigt)?